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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05 (https://dejure.org/2006,20227)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.09.2006 - L 4 R 145/05 (https://dejure.org/2006,20227)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. September 2006 - L 4 R 145/05 (https://dejure.org/2006,20227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Altersruhegeld (ARG) unter Berücksichtigung von Beitragszeiten nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) ; Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto als Beitragszeiten; Voraussetzungen für einen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • SG Hamburg, 02.05.2006 - S 20 RJ 611/04

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten im Ghetto im sog. Generalgouvernement

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Der Senat folgt nicht der von den Rentenversicherungsträgern (siehe z. B. Dienstanweisung zum ZRBG der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 04.11.2005, Punkt 2) und dem SG Hamburg (Urteil vom 09.02.2006, - S 9 R 896/06 -, Urteil vom 02.05.2006, - S 20 RJ 611/04 - Urteil vom 03.05.2006, - S 10 RJ 944/03 - ) vertretenen Auffassung, dass für die Anerkennung von Ghetto-Beschäftigungen als Beitragszeiten nach dem ZRBG eine Beziehung der Verfolgten im Sinne des BEG zur deutschen Rentenversicherung während der Verfolgungszeit nicht mehr erforderlich ist und damit das ZRBG - unabhängig von den in den Bestimmungen des SGB VI, WGSVG und FRG festgelegten persönlichen Voraussetzungen - für Verfolgte im Sinne des BEG Beitragszeiten wegen einer Beschäftigung im Ghetto begründet.

    Das ZRBG enthält keine Bestimmungen, welche die Regelung des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI, insbesondere die geforderte Kausalität zwischen nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahme und Schaden in der Rente, ergänzen oder ändern (a.A. SG Hamburg, Urteil vom 09.02.2006, - S 9 R 896/06 -, Urteil vom 02.05.2006, - S 20 RJ 611/04 - Urteil vom 03.05.2006, - S 10 RJ 944/03 -).

  • SG Hamburg, 03.05.2006 - S 10 RJ 944/03

    Anerkennung von Beitragszeiten für eine Beschäftigung im Ghetto

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Der Senat folgt nicht der von den Rentenversicherungsträgern (siehe z. B. Dienstanweisung zum ZRBG der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 04.11.2005, Punkt 2) und dem SG Hamburg (Urteil vom 09.02.2006, - S 9 R 896/06 -, Urteil vom 02.05.2006, - S 20 RJ 611/04 - Urteil vom 03.05.2006, - S 10 RJ 944/03 - ) vertretenen Auffassung, dass für die Anerkennung von Ghetto-Beschäftigungen als Beitragszeiten nach dem ZRBG eine Beziehung der Verfolgten im Sinne des BEG zur deutschen Rentenversicherung während der Verfolgungszeit nicht mehr erforderlich ist und damit das ZRBG - unabhängig von den in den Bestimmungen des SGB VI, WGSVG und FRG festgelegten persönlichen Voraussetzungen - für Verfolgte im Sinne des BEG Beitragszeiten wegen einer Beschäftigung im Ghetto begründet.

    Das ZRBG enthält keine Bestimmungen, welche die Regelung des § 250 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI, insbesondere die geforderte Kausalität zwischen nationalsozialistischer Verfolgungsmaßnahme und Schaden in der Rente, ergänzen oder ändern (a.A. SG Hamburg, Urteil vom 09.02.2006, - S 9 R 896/06 -, Urteil vom 02.05.2006, - S 20 RJ 611/04 - Urteil vom 03.05.2006, - S 10 RJ 944/03 -).

  • LG Lübeck, 27.01.1970 - 2 Ks 1/68

    Erhängung eines Juden, der ertappt wurde, als er Lebensmittel ins Ghetto bringen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Der Senat hat die Akte des Landgerichts München I, EK 8525/53, den Artikel über den Ort Schaulen aus Pinkas Hakehillot, "Lithuania", Yad Vashem Jehova, 1996 (zitiert: Pinkas Hakehillot), die Veröffentlichung "Das Tagebuch von A. Jeruschalmi", abgedruckt in Arno Lustiger, "Das Schwarzbuch", 1990 (zitiert: Jeruschalmi), den Artikel "Schaulen" aus Jäckel/Longerich/Schoeps, "Enzylopädie des Holocaust", München/Zürich, Benz/Kwiet/Matthäus, " Einsatz im Reichskommissariat Ostland", Berlin, 1998 , Valstybinis Vilniaus Gaono Zydu Muziejus," The Siauliai Ghetto: List of Prisoners", Vilnius, 1996, das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 27.01.1970, 2 Ks 1/68, veröffentlicht in Justiz und NS-Verbrechen Bd. XXXIII, Amsterdam 2005, Nr. 722 (S. 347 ff), das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 02.06.1949, Ks 6/49, veröffentlicht in Justiz und NS-Verbrechen Bd. IV, Amsterdam 1970, Nr. 146 (S. 700 ff), das Gutachten des Historikers Dr. Tauber über die Ghettos in Litauen, Kaunas, Wilnius und Siauliai vom 22.11.2005, erstattet im Verfahren vor dem Sozialgericht Hamburg S 6 RJ 730/04 , eine Auskunft des Center For Advanced Holocaust Studies, US.

    Die von der Klägerin angebene Arbeitstätte - Lederfabrik G - ist in der vom Senat beigezogenen Literatur und in Urteilen über die Verhältnisse im Ghetto Schaulen als Arbeitstätte der Ghettobewohner außerhalb des Ghettos erwähnt (siehe LG Lübeck, Urteil vom 27.01.1970, 2 Ks 1/68, Landgericht Augsburg, Urteil vom 02.06.1949, Ks 6/49, Jeruschalmi, Pinkas Hakehillot), wobei sich aus den Feststellungen des Landgerichts Augsburg auch eine Beschäftigung von Kinder und Jugendlichen im Alter von 12- 13 Jahren in dieser Fabrik zumindest im Jahr 1944 ergibt.

  • BSG, 28.10.1966 - 4 RJ 305/63

    Aufbauverordnungen - SV Ostland - Einführung des deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Vielmehr war die Ersetzung des bisherigen sozialen Sicherungssystems für die "einheimische" Bevölkerung in Litauen, eingeführt durch die Sowjetunion, durch den Aufbau einer eigenständigen Sozialversicherung beabsichtigt, die nicht der Reichsversicherung an- oder eingegliedert wurde (BSG, Urteil vom 01.12.1966, - 4 RJ 401/64 - ; Urteil vom 17.05.1963, - 4 RJ 305/63 -).
  • BSG, 01.12.1966 - 4 RJ 401/64
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Vielmehr war die Ersetzung des bisherigen sozialen Sicherungssystems für die "einheimische" Bevölkerung in Litauen, eingeführt durch die Sowjetunion, durch den Aufbau einer eigenständigen Sozialversicherung beabsichtigt, die nicht der Reichsversicherung an- oder eingegliedert wurde (BSG, Urteil vom 01.12.1966, - 4 RJ 401/64 - ; Urteil vom 17.05.1963, - 4 RJ 305/63 -).
  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Die erhaltenen Sachbezüge hätten die vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R, geforderte Geringfügigkeitsgrenze bzw. Mindesthöhe überschritten, so dass keine Versicherungsfreiheit im Sinne von § 1227 Reichsversicherungsordnung (RVO) a. F. vorliege.
  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Damit sollen die im Rentenversicherungsrecht durch nationalsozialistisches Unrecht eingetretenen Nachteile insoweit ausgeglichen werden, als der typischerweise im Ausland wohnende betroffene Personenkreis in Zukunft über die ihm zustehenden Leistungen verfügen können soll (BSG, Urteil vom 03.05.2005, - B 13 RJ 34/04 R -).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 20/05 R

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - Zugehörigkeit zum deutschen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Denn sie gehörte nicht dem durch das FRG erfassten Personenkreis an (siehe BSG, Urteil vom 08.09.2005, - B 13 RJ 20/05 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 47/05

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Das ZRBG regelt weder die Gleichstellung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto mit nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten nach § 55 Abs. 1 S. 1 SGB VI noch mit fiktiven Beitragszeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 S. 2 SGB VI (LSG NRW, Urteil vom 13.01.2006, - L 4 RJ 113/04 - Urteile vom 03.02.2006, - L 4 R 47/05 und L 4 R 57/05 -, Urteil vom 07.07.2006, - L 4 R 143/05 - Urteil vom 12.07.2006, - L 4 R 53/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2006 - L 4 RJ 113/04

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2006 - L 4 R 145/05
    Das ZRBG regelt weder die Gleichstellung von Beschäftigungszeiten in einem Ghetto mit nach Bundesrecht zurückgelegten Beitragszeiten nach § 55 Abs. 1 S. 1 SGB VI noch mit fiktiven Beitragszeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 S. 2 SGB VI (LSG NRW, Urteil vom 13.01.2006, - L 4 RJ 113/04 - Urteile vom 03.02.2006, - L 4 R 47/05 und L 4 R 57/05 -, Urteil vom 07.07.2006, - L 4 R 143/05 - Urteil vom 12.07.2006, - L 4 R 53/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2006 - L 4 R 57/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2006 - L 4 R 143/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2006 - L 4 RJ 123/04

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 4 R 53/05

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - L 14 R 695/12
    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (LSG NRW, Urteil vom 1.9.2006, L 4 R 145/05, veröffentlicht unter www.juris.de).
  • SG Berlin, 15.05.2019 - S 11 R 198/17

    "Ghetto" iS des § 1 ZRBG als unbestimmter Rechtsbegriff - Lebensverhältnisse der

    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. September 2006 - L 4 R 145/05 -, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2017 - L 3 R 38/15

    Anerkennung einer Beschäftigung im Ghetto als Beitragszeit nach dem ZRBG

    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (LSG NRW, Urteil vom 01. September 2006, L 4 R 145/05, in juris).
  • SG Düsseldorf, 11.01.2007 - S 26 R 276/05

    Rentenversicherung

    Mit dem Bundessozialgericht (Urteil vom 07.10.2004, B 13 RJ 59/03 R) und dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteile vom 13.01.2006 - L 4 RJ 113/04 und vom 01.09.2006 - L 4 R 145/05 und vom 24.011.2006 - L 4 (18) R 83/05) geht die Kammer vorbehaltlich einer bisher noch nicht ergangenen anderweitigen Entscheidung des Bundessozialgerichts davon aus, dass durch die Schaffung des ZRBG eine Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises über den von der Ghettorechtsprechung begünstigen hinaus vom Gesetzgeber ersichtlich nicht beabsichtigt gewesen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 3 R 434/15
    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (LSG NRW, Urteil vom 01. September 2006, L 4 R 145/05, in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - L 3 R 266/17
    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01. September 2006, L 4 R 145/05, in juris).
  • SG Berlin, 14.10.2016 - S 106 R 2971/13

    Opfer der NS-Verfolgung klagen - Auch 71 Jahre nach Ende der NS-Diktatur immer

    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 1.9.2006, L 4 R 145/05).
  • SG Berlin, 08.07.2016 - S 106 R 1104/12

    Opfer der NS-Verfolgung klagen - Auch 71 Jahre nach Ende der NS-Diktatur immer

    Bei mehreren ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeiten muss das Vorliegen einer davon relativ am wahrscheinlichsten sein, weil nach Gesamtwürdigung aller Umstände besonders viel für diese Tatsache spricht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 1.9.2006, L 4 R 145/05).
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